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Vorsorgereglement

Für Sie als PVSP-Versicherte ist das Vorsorgereglement das Hauptdokument. Es definiert, wer versicherungspflichtig ist und in die PVSP aufgenommen werden kann, welche Leistungen versichert sind und wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch darauf hat. Zudem ist dort die Finanzierung geregelt, also welche prozentualen Beiträge Sie als Arbeitnehmer und das Planzer-Unternehmen als Arbeitgeber beisteuern müssen. Das Vorsorgereglement beschreibt zudem die Koordination von Leistungen mehrerer Sozialversicherungen bei einem Vorsorgefall. Unter der Rubrik Leistungen bestimmt dieses Dokument die möglichen Geschäftsfälle.

Dokumente

Vorsorgeausweis

Der Vorsorgeausweis fasst Ihre konkrete Vorsorgesituation ab einem bestimmten Datum zusammen. Er enthält diejenigen Zahlen und Informationen, die für Sie persönlich gelten. Weitere Erläuterungen siehe Merkblatt.

Ihren aktuellen Vorsorgeausweis händigen wir Ihnen mindestens einmal pro Jahr aus. Falls wir ihn im Laufe des Jahres anpassen müssen, drucken wir eine aktuelle Version für Sie aus und lassen Ihnen diese zukommen.

1. Persönliche Angaben
Diese Daten sind für Ihre PVSP-Versicherung zentral. Bitte teilen Sie uns einen Wohnsitz- oder Zivilstandswechsel unbedingt mit.

2. Basisdaten
Für den PVSP-versicherten Lohn wird vom massgebenden Lohn der Koordinationsabzug (7/8 der max. AHV-Altersrente) abgezogen. Der Koordinationsabzug wird dem Beschäftigungsgrad angepasst.

3. Finanzierung
Die monatlichen Altersgutschriften ergeben Ihr Altersguthaben, mit dem Risikobeitrag (Arbeitnehmer 0.5%, Arbeitgeber 1.5%) werden Hinterlassenen- und lnvalidenleistungen finanziert.

4. Leistungen
Diese Guthaben und Renten stehen Ihnen im Alter, bei Invalidität oder Tod zu – gemäss Gesetz (Spalte «BVG») resp. gemäss PVSP-Reglement (Spalte «Reglement»). Grundsätzlich gelten die Leistungen gemäss PVSP-Reglement.

5. Einkauf
Mit einem Einkauf können Sie Ihr Altersguthaben erhöhen. Da allfällige weitere Vorsorgegelder eingerechnet werden, kann Ihr effektiver Einkaufsbetrag tiefer liegen.

6. Wohneigentumsförderung
Der WEF-Betrag definiert Ihre Möglichkeit, Wohneigentum mit Vorsorgemitteln zu finanzieren