Zu Hause daheim

Im Rahmen unserer Wohneigentumsförderung (WEF) unterstützen wir Sie, wenn Sie ein Eigenheim kaufen, bauen oder bestehende Hypotheken zurückzahlen möchten. Bis vor der Pensionierung haben Sie die Wahl: Vorbezug oder Verpfändung.

Vorbezug
Sie können Ihr Eigenheim mit Ihrem PK-Geld finanzieren – wir sprechen von Vorbezug. Dabei müssen Sie über mindestens 20‘000 Franken Pensionskassenguthaben verfügen und den bezogenen Betrag versteuern. Zudem können Sie einen Vorbezug nur alle fünf Jahre geltend machen. Ab dem 50. Lebensjahr ist die maximale Höhe des Bezugsbetrags beschränkt. Diesen Wert finden Sie auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis. Aufgepasst: Solange Sie Ihren WEF-Vorbezug nicht zurückbezahlt haben, ist ein Einkauf nicht möglich.

Verpfändung
Als Alternative zum Vorbezug können Sie Ihre PK-Ansprüche als Sicherheit anbieten. Dieser Ansatz nennt sich Verpfändung. Dabei wird kein Geld überwiesen, sondern Ihr Pensionskassenguthaben dient im Rahmen eines Pfandvertrags als Sicherheit für einen Kredit. Diese Leistungen werden weder gekürzt, noch müssen Sie sie versteuern.

Fragen? Fragen!
Wissenswertes und weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen, Folgen, Vor- und Nachteilen von Vorbezug oder Verpfändung entnehmen Sie unseren Merkblättern im nebenstehenden Downloadbereich. Hier finden Sie ausserdem die nötigen Antragsformulare und die Vorlage für die Meldung an das Grundbuchamt.

Falls Sie weitere Fragen haben oder eine Simulationsberechnung wünschen, gehen wir Ihnen gerne mit unserem Know-how zur Hand. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.