Gut im Bild, besser entscheiden

Hand aufs Herz: Die Sozialversicherungen gehören nicht zu Ihren Lieblingsthemen. Das ist völlig in Ordnung. Wenn Sie neben der Pensionskasse trotzdem Genaueres über die anderen Personenversicherungen wissen möchten, lesen Sie einfach weiter.

  • JAN

    01

    2021

    Drei-Säulen-Prinzip

    In der Schweiz fusst die soziale Sicherheit auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Die 1. Säule (AHV/IV/EL) soll das Existenzminimum decken. Zur 2. Säule gehört neben den Pensionskassen wie der PVSP die obligatorische Unfallversicherung. Zur freiwilligen 3. Säule zählen die sogenannte Säule 3a, also die gebundene und steuerprivilegierte Vorsorge, sowie die freie Vorsorge der Säule 3b.

    Für Sie bedeutet das Drei-Säulen-Prinzip, dass Sie im Alter, bei einem Todes- oder Invaliditätsfall neben den Leistungen der PVSP auch Anspruch auf Leistungen der 1. Säule und allenfalls der 3. Säule haben.

  • JAN

    01

    2021

    AHV/IV/EL

    Von der AHV bekommen Sie Ihre Altersrente, im Todesfall allenfalls auch eine Hinterlassenenrente. Bei der AHV können Sie Ihre zukünftige Altersrente berechnen lassen; dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

    Zahlt Ihnen die IV eine Invalidenrente aus, tut dies Ihre Pensionskasse möglicherweise auch. Nehmen Sie auch in diesem Fall mit uns Kontakt auf.

    Die Leistungen der 1. Säule (AHV/IV) kombiniert mit denjenigen Ihrer 2. Säule (PVSP) dürfen 90% Ihres mutmasslich entgangenen Verdienstes nicht übersteigen. Die Differenz zu 100% entfällt auf die Kürzung wegen Koordination.

    Fallen die Alters- oder Invalidenrenten der 1. Säule relativ bescheiden aus, werden möglicherweise so genannte Ergänzungsleistungen (EL) fällig. Über dieses Thema erzählen wir Ihnen mehr an unseren Seminaren für angehende Pensionierte. Die nächsten Termine finden Sie unter Veranstaltungen.

  • JAN

    01

    2021

    Krankentaggeldversicherung (KTG)

    Werden Sie als Mitarbeitender der Planzer-Gruppe wegen einer Krankheit arbeitsunfähig, stehen Ihnen nach der Lohnfortzahlung Taggelder zu; dies maximal für zwei Jahre. Danach dürfen Sie – neben der IV – auf eine Invalidenrente der PVSP zählen

     

  • JAN

    01

    2021

    UVG (Obligatorische Unfallversicherung)

    Diese Versicherung zahlt mit, wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit invalid werden oder sterben. Die Leistungen aus der 1. Säule (AHV/IV) kombiniert mit denjenigen der 2. Säule (UVG/PVSP) dürfen 90% Ihres mutmasslich entgangenen Verdienstes nicht übersteigen.